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   BVerwG, 24.07.1972 - III B 62.72   

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https://dejure.org/1972,2260
BVerwG, 24.07.1972 - III B 62.72 (https://dejure.org/1972,2260)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1972 - III B 62.72 (https://dejure.org/1972,2260)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1972 - III B 62.72 (https://dejure.org/1972,2260)
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  • BVerwG, 28.03.1968 - III B 115.67

    Vertreibungsschaden an Beteiligungsrechten an einer Kolchose in Sowjetrussland -

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1972 - III B 62.72
    Die Heimatauskunftstelle beurteilt in ihrem Schreiben die Frage, ob der Kläger Kolchosbeteiligter gewesen ist, nur deshalb anders als sie es früher getan hatte, weil entgegen ihrer früheren Rechtsauffassung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 28. März 1968 - BVerwG III B 115.67 -) auch noch nach Beginn des Rußlandfeldzuges eine Beteiligung am Kolchos möglich gewesen sei.

    Gemeint ist wohl der Beschluß vom gleichen Tag BVerwG III B 115.67.

  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66
    Auszug aus BVerwG, 24.07.1972 - III B 62.72
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1967 - BVerwG III C 123.66 - (BVerwGE 28, 122) dahin erkannt, ein Wechsel der Rechtsprechung nach rechtskräftiger Beendigung eines Verwaltungsstreitverfahrens berechtige die Behörde zwar, eine neue anfechtbare Sachentscheidung zu treffen, der Wandel in der Rechtsauffassung habe aber nicht zur Folge, daß die Lastenausgleichsämter verpflichtet seien, rechtsbeständig abgeschlossene Verfahren wiederaufzugreifen.
  • BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61

    Anspruch eines Beamten auf neue Sachentscheidung bei "Änderung der Sachlage"

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1972 - III B 62.72
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von BVerwG II C 66.61 - Urteil vom 16. Juli 1964 - (BVerwGE 19, 153) ab.
  • BVerwG, 27.01.1966 - III C 164.64

    Voraussetzungen der Feststellung eines Vertreibungsschadens -

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1972 - III B 62.72
    In dem Beschluß vom 28. März 1968 hat der Senat ausdrücklich ausgeführt, aus den Urteilen vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - und vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - ergebe sich auch, "daß als Zeitpunkt der Vertreibung entgegen der in Nr. 23 b Abs. 5 FG-Sammelrundschreiben enthaltenen Ansicht nicht in jedem Fall der Beginn des Rußlandfeldzuges anzusehen" sei, wie das Verwaltungsgericht allerdings in seinem Urteil vom 29. Februar 1968 angenommen hat.
  • BVerwG, 23.06.1966 - III C 65.65

    Verluste der Beteiligungen am wirtschaftlichen Ertrag von in öffentliches

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1972 - III B 62.72
    In dem Beschluß vom 28. März 1968 hat der Senat ausdrücklich ausgeführt, aus den Urteilen vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - und vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - ergebe sich auch, "daß als Zeitpunkt der Vertreibung entgegen der in Nr. 23 b Abs. 5 FG-Sammelrundschreiben enthaltenen Ansicht nicht in jedem Fall der Beginn des Rußlandfeldzuges anzusehen" sei, wie das Verwaltungsgericht allerdings in seinem Urteil vom 29. Februar 1968 angenommen hat.
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